Wer sich als Unternehmer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr selbstständig machen möchte, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.
Es muss eine Genehmigung beantragt werden, wenn die eingesetzten Kraftfahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen haben oder für mehr als 9 Fahrgäste befördert werden können.
Die Genehmigung wird erteilt, sofern die folgenden Voraussetzungen der Berufszugangsverordnung nachgewiesen werden:
Persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Nachweis der fachlichen Eignung (entweder durch den Unternehmer selbst oder durch die bestellte Person)
Bestellung des Verkehrsleiters
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